Männlich - jugendlich - verdächtig
In dem im Hamburger Osten gelegenen Stadtteil Bergedorf wurden weite Teile der Innenstadt und ein großer Teil eines Neubaugebietes zum Gefahrengebiet erklärt.
Innerhalb dieses Bereichs dürfen Ordnungshüter Personen anhalten, befragen, durchsuchen und deren Identität feststellen. Die Daten der Kontrollierten werden für drei Monate gespeichert. Diese Maßnahmen können verdachtsunabhängig geschehen. Allein der Aufenthalt im Gefahrengebiet berechtigt die Polizei zu diesen Kontrollen.

Jugendliche im Schlosspark Bergedorf. Friedliches Miteinander oder potenzielle Straftäter ?
In Bergedorf gehen die Meinungen auseinander. Die Polizei betont den präventiven Charakter dieser Maßnahme. Vorher kontrollierte Jugendliche würden von Straftaten abgehalten werden. Was mit den gespeicherten Daten ihrer Kinder passieren wird, fragen sich deren Eltern. Die Fraktionen der GAL und der Linken in der Bezirksversammlung bezweifeln die Zulässigkeit von verdachtsunabhängigen Personenkontrollen.
Bezirksamtsleiter Dr. Christoph Krupp (SPD) verteidigt die Regelung, indem er sich auf das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit beruft.
Kontrolliert werden hauptsächlich männliche Jugendliche. Nicht das Verhalten, sondern die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe genügt, um als verdächtig zu gelten.
Die Einrichtung des Gefahrengebietes wurde durch eine Polizeirechts-Novelle aus dem Jahr 1995 ermöglicht. Andernorts ist eine Kontrolle nur bei einem konkreten Verdacht gestattet. Eine verdachtsunabhängige Kontrolle war zuletzt nach dem Preußischen Polizeigesetz von 1851 zulässig. Dieses allerdings erst nach Ausrufung des Belagerungszustands.
Die Vorstellung, jederzeit ohne konkreten Grund angehalten, untersucht und befragt zu werden, bereitet mir Unbehagen. Die schleichende Aushöhlung des rechtsstaatlichen Prinzips der Unschuldsvermutung besorgt mich. Einmal war ich Zeuge einer verdachtsunabhängigen Kontrolle. Wie sich die betroffenen Jugendlichen gefühlt haben mögen, welches Verständnis sie zu Polizei und Staat haben, kann ich nur erahnen.
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Grenzen des Gefahrengebietes:
Gefahrengebiet Bergedorf auf einer größeren Karte anzeigen















Hamburg weist sogenannte Gefahrengebiete aus: http://is.gd/47fpV .
Hamburg weist sogenannte Gefahrengebiete aus: http://is.gd/47fpV .
Hallo,
ich habe da auch was erlebt am WE jetzt in Bremen. Ich bin sozusagen in so eine Kontrolle geraten, weil ich am Finanzamt in Bremen lang mußte, welches hinter der Diskomeile liegt. Ein Großraumfahrzeug der Polizei, 7-8 Beamte in voller Montur waren an zwei Männern “dran”.
Da wollte ich von den Beamten kurz wissen, was sie da gerade machen. Da die Beamten meinten ich würde mich: im gefahrengebiet aufhalten, sie seinen nicht zu einer Auskunft dem Bürger gfegenüber verpflichtet und ich würde die Arbeit aufhalten und stören wurde ein großes zinnober aus der Sache, denn ich verharrte auf meinem Auskunftsrecht, dass ich meiner Meinung nach habe. Die Beamten zerrten mich und meine Begleitung, die meine Meinung teilte auf die andere Strassenseite - aus der Gefahrenzone hinaus, verlangten Papiere und drohten O-Ton Pol.Beamter: ” einfach mit körperlicher Gewalt”, wenn wir die Papiere nicht rausrücken würden. Ich machte öfters darauf aufmerksam, dass der ganze Aufwand mit meinen Steuergeldern mitfinanziert werde ( lustig so das Ganze vorm Finanzamt…)und ich doch wohl eine Auskunft auf eine einfache Frage “VERDIENT” hätte. Einer der Beamten meinte dann seine beruflichen tätigkeiten in dem Bereich besonders schlau rechtfertigen zu müssen und wollte, dass ich mir doch mal vorstelle, wie es sei, wenn ich in dem Bereich vergewaltigt werden würde und keine pOLIZEI DA WÄRE ZUM RETTEN; und das kurz nach dem mir von einem der Kollegen “einfach körperliche Gewalt” angedroht worden war, weil ich damit haderte diesen seltsamen Menschen meine Personalien auszuhändigen.
Ich bin so wütend geworden, dass ich die Beamten angebrüllt habe, denn mir darf keiner mit Gewalt drohen auch nicht der Ordnungshüter im Sinne der Verhältnismäßigkeit, im Gegenzug dafür dass ich EINE FRAGE gestellt habe und beantwortet haben wollte. SO NICHT!
Ich habe mir die Dienstnummern geben lassen, denn so will ich das nicht belassen. Nun ist meine Frage, ob es auch eine rechtliche Grundlage für mein gefühltes Auskunftsrecht gibt?
Und selbst wenn nicht, ob hier jemand Ahnung hat, wie ich mich gegen Androhung von körperlicher Gewalt bei so einer unverhältnismäßigkeit wehren kann?